Angelordnung

§1 Vor dem Betreten der Anlage ist ein Tageserlaubnisschein zu erwerben.
§2 Auf Verlangen ist dem Aufsichtspersonal der Tageserlaubnisschein vorzuzeigen.
§3 Der Tageserlaubnisschein ist nicht übertragbar.
§4 Mit Betreten der Teichanlage wird unsere Hausordnung anerkannt.
§5 Angeln ist nur mit gültigem Jahresfischereischein erlaubt.
§6 Für das Parken sind die ausgewiesenen Flächen zu nutzen.
§7 Umweltfreundliches und waidgerechtes Verhalten ist Bestandteil unserer Hausordnung. Die Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien im Umwelt-, Natur- und Tierschutz werden vorausgesetzt.
§8 Erforderliche Standardausrüstung: Unterfangkescher, Fischtöter, Messer und Hakenlöser; eine Kühlbox mit Akku ist zu empfehlen.
§9 Gefangene Fische sind mit dem Unterfangkescher aus dem Wasser zu heben.
§10 Das Angeln mit Blinkern, Spinnern, Plättchen, Köderfischen, sowie das Anfüttern ist untersagt.
§11 Das Wechseln von Teich zu Teich ist nicht gestattet.
§12 Ausnehmen und Auswaschen gefangener Fische innerhalb der Teichanlage ist grundsätzlich nicht erlaubt.
§13 Gefangene Fische dürfen am Teich nicht verkauft werden.
§14 Zigarettenkippen gehören nicht in die Umwelt. Schon eine Kippe vergiftet viele Liter kostbares Wasser! Verantwortungsbewusste Raucher benutzen daher einen Aschenbecher.
§15 Sie haben Anspruch auf einen Angelplatz.
§16 Der Angelplatz darf nur einmal gewechselt werden. Bei Platzwechsel ist der alte Angelplatz vollständig zu räumen.
§17 Umweltbewusste Angler hinterlassen keine Spuren; Flaschen, Bierdosen und anderer Müll werden mit nach Hause genommen.
Share by: